Ferienapartment Brandenburg
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Gastaufnahmevertrag

1. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Appartements (Ferienwohnungen) - nachfolgend nur noch als "Zimmer" bezeichnet - zur Beherbergung sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieter.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Vermieter zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Der Vermieter haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieter beschränkt.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
  5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Vermieters auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. 

3. Leistung, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

  1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieter zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieter an Dritte.
  3. Die Preise können von dem Vermieter geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Vermieter oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Vermieter dem zustimmt.
  4. Der Mietpreis bezieht sich auf die Wohnung, nicht auf die Anzahl der Personen. Der Mietpreis ist, wenn nicht anders vereinbart, spätestens bei Anreise fällig.
  5. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung dem Vermieter aufrechnen oder mindern.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieter. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieter oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  2. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  3. Dem Vermieter steht es frei, den ihm entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, folgende Sätze des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen:
    • bis 90 Tage vor Ankunft: 65%
    • bis 45 Tage vor Ankunft: 75%
    • bis 21 Tage vor Ankunft: 90%
    • weniger als 21 Tage vor Ankunft 100%
  4. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Vermieter entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

5. Rücktritt des Vermieter

  1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • höhere Gewalt oder andere von dem Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    • der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Vermieterleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieter in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieter zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen Punkt 1 Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
  3. Der Vermieter hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieter entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. 

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  2. Nimmt der Kunde gebuchte Zimmer erst verspätet in Anspruch oder gibt die Inanspruchnahme vor Vertragsablauf auf, so hat er dem Vermieter gegenüber den entstandenen Schaden wie unter Punkt 4 Rücktritt des Kunden beschrieben zu ersetzen.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Vermieters spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
  4. Stellt der Vermieter aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, dem Kunden gebuchte Zimmer nicht zur Verfügung, so ist der Vermieter berechtigt, dem Kunden ein anderes, vergleichbares Quartier in einem anderen Haus zuzuweisen. Dabei trägt der Vermieter nur die eventuell anfallenden Mehrkosten zwischen vereinbartem Logispreis und dem tatsächlichen Zimmerpreis des Ersatzquartiers. Lehnt der Kunde die Unterbringung in einem anderen Haus ab, erlöschen seine Ansprüche. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

7. Haftung der Pension

  1. Der Vermieter haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieter zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieter auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für die unbeschränkte Haftung des Vermieter gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage bzw. Carport oder auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Vermietergrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Vermieter.
  4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Vermieter übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 

8. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingung für die Gastaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieter
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Vermieter.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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